Mitgliedschaft
Ordentliche und assoziierte Mitgliedschaft
Ordentliche Mitgliedschaft: Mitgliedschaft im Gesamtverein
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die buchhändlerischen Landesverbände haben sich zum 1. Januar 2003 zu einem Gesamtverein zusammengeschlossen. Die Mitgliedschaft im Gesamtverein kann von allen buchhändlerischen Unternehmen, die im Sinne der Satzungen Gegenstände des Buchhandels herstellen, verbreiten oder vermitteln, in folgenden Fachgruppen erworben werden:
1. Herstellender Buchhandel (Verlage)
2. Verbreitender Buchhandel (Sortiments- oder Versandbuchhandlungen,
Antiquariate)
3. Zwischenbuchhandel (Barsortimente, Verlagsauslieferungen)
4. (selbständige) Verlagsvertreter
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die buchhändlerischen Landesverbände haben sich zum 1. Januar 2003 zu einem Gesamtverein zusammengeschlossen. Die Mitgliedschaft im Gesamtverein kann von allen buchhändlerischen Unternehmen, die im Sinne der Satzungen Gegenstände des Buchhandels herstellen, verbreiten oder vermitteln, in folgenden Fachgruppen erworben werden:
1. Herstellender Buchhandel (Verlage)
2. Verbreitender Buchhandel (Sortiments- oder Versandbuchhandlungen,
Antiquariate)
3. Zwischenbuchhandel (Barsortimente, Verlagsauslieferungen)
4. (selbständige) Verlagsvertreter
Assoziierte Mitgliedschaft im Landesverband Baden-Württemberg
Firmen, die Gegenstände des Buchhandels im Nebengewerbe verbreiten und deren buchhändlerischer Umsatz pro Jahr 80.000 EUR nicht übersteigt, können die assoziierte Mitgliedschaft in der Fachgruppe "Verbreitender Buchhandel" erwerben. Voraussetzung ist auch hier die Erfüllung der in der Satzung festgelegten Mindestkriterien.
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Weitere Informationen für Mitglieder
- Satzung Landesverband
- Satzung Bundesverband
- Beitragsstaffel
- Beitragsordnung (ordentl. Mitgliedschaft)
- Beitragsordnung (assoz. Mitgliedschaft)
- Satzung Landesverband
- Satzung Bundesverband
- Beitragsstaffel
- Beitragsordnung (ordentl. Mitgliedschaft)
- Beitragsordnung (assoz. Mitgliedschaft)
Branchenvereinbarungen
Über die gesetzlichen Regeln hinaus finden in der Buchbranche eigene Branchenvereinbarungen Anwendung.

