Tarifinformationen für Buchhandlungen

Tarifabschluss im baden-württembergischen Einzelhandel am 10. Juni 2011

Der Einzelhandelsverband Baden-Württemberg hat mit der Gewerkschaft ver.di für die rund 220.000 Beschäftigten im baden-württembergischen Einzelhandel einen neuen Tarifabschluss erzielt. Die Beschäftigten erhalten ab Juni 2011 3 % mehr Lohn und Gehalt, eine weitere tarifliche Erhöhung von 2 % wird im Juni 2012 wirksam. Zusätzlich wurde eine Einmalzahlung von 50 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig, Auszubildende 25 Euro), zahlbar im April 2012, vereinbart. Der Tarifvertrag wurde rückwirkend zum 1. April 2011 in Kraft gesetzt, wobei die ersten beiden Monate (April und Mai 2011) so genannte Nullmonate sind. Die Ausbildungsvergütungen werden jeweils zum 1.8.2011 (um 3 %) und zum 1.8.2012 (um 2 %) erhöht.

Folgende Punkte wurden vereinbart:
  • lineare Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 1. Juni 2011 sowie der Auszubildendenvergütungen ab dem 1. August 2011 um jeweils 3 %;
  • lineare Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 1. Juni 2012 sowie der Auszubildendenvergütungen ab dem 1. August 2012 um jeweils 2 %;
  • Einmalzahlung 50 EUR im April 2012;
  • Unterscheidung zwischen gesetzlichem und tariflichem Urlaub im MTV;
  • separate Verfallsklausel für den tariflichen Urlaubsanspruch;
  • alle Arbeitnehmer/innen erhalten 36 Werktage Urlaub;
  • Jahre der Betriebszugehörigkeit bis zum vollendeten 25. Lebensjahr werden bei der Berechnung der Kündigungsfrist berücksichtigt;
  • diverse kleinere AGG-bedingte Änderungen.

 

Urlaubsgeld 2011

Der Einzelhandelsverband hat mit ver.di das Urlaubsgeld 2011 festgelegt.

Das Urlaubsgeld beträgt 2011 jeweils brutto:

1.070,00 EUR (für Erwachsene)
535,00 EUR (für Jugendliche)
713,33 EUR (für Auszubildende über 18 Jahre)

Bitte beachten: Das Urlaubsgeld  gilt nur für Firmen, die Mitglied im baden-württembergischen Einzelshandelsverband mit Tarifbindung sind.

 

Allgemeinverbindlichkeit der Einzelhandelstarifverträge

Die seit dem Jahr 2000 abgeschlossenen Tarifverträge sind nicht mehr allgemeinverbindlich.

Generell gilt damit für den Sortimentsbuchhandel in Baden-Würtemberg: Die Tarife des Einzelhandels gelten nur für die Firmen, die Mitglied im baden-württembergischen Einzelhandelsverband mit Tarifbindung sind und für deren Mitarbeiter, die Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft (ver.di) sind.

Allerdings ist der Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen (aus dem Jahre 1984) bis auf weiteres allgemeinverbindlich, da er ungekündigt fortbesteht. Das bedeutet, dass unsere Sortimentermitglieder ihren Mitarbeitern auf alle Fälle die vermögenswirksamen Leistungen zahlen müssen.

Für den Entgelt- und den Manteltarifvertrag gilt, dass die Mitarbeiter, die vor dem Tarifabschluss 2000 (das ist für den Entgelttarifvertrag der 12. Juli 2000) im Sortiment beschäftigt waren, noch der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrages 1999 unterliegen, die nachwirkt. Das heißt, die Tarife 1999 sind noch anzuwenden, nicht aber die Tarife, die ab Sommer 2000 vereinbart wurden.

Mitarbeiter, die nach dem 12. Juli 2000 eingestellt wurden, unterliegen keinen Tarifverträgen mehr (Ausnahme: vermögenswirksame Leistungen, siehe oben). Mit diesen Mitarbeitern können beliebige Vereinbarungen getroffen werden (die auch unter den Entgeltverträgen aus 1999 liegen). Aber auch hier gibt es Grenzen: Wenn weniger als 75 % dessen bezahlt wird, was nach vergleichbaren Tarifverträgen zu vergüten wäre, dann sind solche Verträge sittenwidrig und damit nichtig (laut höchstrichterlicher Rechtsprechung).

Für den Manteltarifvertrag gilt das vorstehend Gesagte analog, lediglich endete dessen Nachwirkungsfrist am 31. Januar 2000, da er seit dem 1. Februar 2000 nicht mehr allgemeinverbindlich ist.
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Aktuelle Tarifinformation

Die Broschüre "Tarifinformation 1/2011 Sortiment" enthält Informationen zu dem im Juni 2011 erfolgten Tarifabschluss zwischen dem Einzelhandelsverband Baden-Württemberg und ver.di.

Tarifinformation_1
(PDF / 372.54 KB)